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Datenschutz

KI im Unternehmen DSGVO-konform aufstellen — so gehst du vor

KI und DSGVO sind kein Widerspruch — aber sie verlangen Hausaufgaben. Rechtsgrundlage, AV-Verträge, technische Maßnahmen, Mitarbeiterschulung, Verfahrensverzeichnis. Wir gehen die acht Schritte einer sauberen DSGVO-Aufstellung durch.

10 Min Lesezeit Markus Offermann
KI und DSGVO – acht Schritte zur datenschutzkonformen Aufstellung

KI und DSGVO sind kein Widerspruch. Aber wer im Unternehmen KI einführt, muss die Hausaufgaben machen — sonst drohen Bußgelder, Abmahnungen und im schlimmsten Fall der Verlust von Kundendaten. Wir gehen die acht Pflichtbausteine durch.

1. Rechtsgrundlage klären (Art. 6 DSGVO)

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine KI braucht eine Rechtsgrundlage. Die relevanten:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b: Vertragserfüllung (z. B. Kundensupport per KI)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f: Berechtigtes Interesse (z. B. interne Effizienz-Tools) — verlangt Interessenabwägung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a: Einwilligung (z. B. wenn Mitarbeiter-Stimme transkribiert wird)
  • § 26 BDSG: Beschäftigtenkontext (z. B. Bewerbungsmanagement) — eng auszulegen

Für jeden KI-Use-Case dokumentierst du, welche Rechtsgrundlage greift. Diese Dokumentation gehört ins Verfahrensverzeichnis.

2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen

Der KI-Anbieter ist Auftragsverarbeiter — du brauchst Art. 28 DSGVO einen schriftlichen Vertrag. Achte auf:

  • Eindeutige Verarbeitungszwecke
  • Hosting-Standort (EU bevorzugt, sonst Standardvertragsklauseln + Risikobewertung)
  • Keine Nutzung deiner Daten zum Modell-Training (das ist 2026 das wichtigste Kriterium!)
  • Klare Löschfristen
  • Subunternehmer-Liste

Cortexion stellt einen AVV mit allen Pflichtpunkten bereit — du musst nichts selbst aufsetzen.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Art. 32 DSGVO verlangt „dem Stand der Technik" angemessene Schutzmaßnahmen. Für KI-Nutzung relevant:

  • Verschlüsselung in transit (TLS 1.3) und at rest (AES-256)
  • Rollen- und Rechtekonzept (wer darf welche Daten sehen?)
  • Audit-Logs (wer hat wann was mit der KI gemacht?)
  • Single Sign-On / 2-Faktor-Authentifizierung
  • Datenminimierung im Prompt (nur senden, was wirklich nötig ist)

4. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüfen

Art. 35 DSGVO: Bei voraussichtlich hohem Risiko ist eine DSFA Pflicht. Für KI typischerweise erforderlich, wenn:

  • du Bewerber automatisch vorsortierst
  • du Kundendaten profilierst oder scorest
  • du Mitarbeiterleistung analysierst
  • du besondere Datenkategorien (Gesundheit, Religion etc.) verarbeitest

Für klassische Office-Anwendungen (Texte schreiben, Belege buchen) brauchst du sie meist nicht — aber eine kurze Begründung der Nicht-Erforderlichkeit gehört trotzdem in die Akte.

5. Transparenz- und Informationspflichten

Art. 13/14 DSGVO: Wer Daten in eine KI gibt, muss die betroffenen Personen darüber informieren. Praktisch bedeutet das:

  • Datenschutzerklärung um KI-Verarbeitung erweitern
  • Mitarbeiter-Information per E-Mail oder Intranet
  • Kunden: Hinweis im AGB-Abschnitt und in spezifischen Prozessen (z. B. „Diese Antwort wurde KI-gestützt erstellt")

6. Verfahrensverzeichnis aktualisieren

Jeder KI-Use-Case ist ein neuer Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO). Pflichtfelder: Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Aufbewahrungsfristen, TOM. Halte die Einträge so kurz wie möglich, aber so vollständig wie nötig.

7. Mitarbeiter-Schulung und KI-Richtlinie

Datenschutz ist nicht delegierbar an die KI. Jeder Mitarbeiter, der die KI nutzt, muss wissen:

  • Welche Daten dürfen rein, welche nicht? (Klare Negativliste!)
  • Wer ist Ansprechpartner bei Unsicherheit?
  • Was passiert mit den KI-Ausgaben? (Quellen prüfen!)
  • Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten Dritter um?

Wir empfehlen eine 60-Minuten-Pflichtschulung beim Onboarding plus jährliche Auffrischung — und eine schriftliche KI-Richtlinie, die jeder neue Mitarbeiter mit Unterschrift bestätigt.

8. Betroffenenrechte umsetzen

Art. 15–22 DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Recht auf menschliche Überprüfung bei automatisierten Entscheidungen. Praktisch heißt das für KI-Tools:

  • Daten müssen auf Anfrage exportierbar sein
  • Wissensdatenbank-Einträge müssen einzeln löschbar sein
  • Bei automatisierten Entscheidungen muss ein Mensch einsehen und revidieren können

Checkliste für die ersten 30 Tage

  1. AVV vom KI-Anbieter anfordern und prüfen lassen
  2. Erste Use Cases mit Rechtsgrundlagen tabellieren
  3. Verfahrensverzeichnis-Eintrag pro Use Case anlegen
  4. Prüfen, ob DSFA nötig — falls ja, Termin mit Datenschutzbeauftragtem
  5. Datenschutzerklärung und AGB anpassen
  6. Betriebsrat informieren (falls vorhanden)
  7. KI-Richtlinie schreiben und an alle Mitarbeiter
  8. Pflichtschulung für Power-User durchführen

Häufige Fehler im Mittelstand

  • „Wir nutzen ja nur ChatGPT, das ist privat": Falsch. Das ist klassische Schatten-KI — sobald Firmenrechner oder Firmen-Login involviert ist, gilt DSGVO.
  • „Der Anbieter sitzt in USA, das ist eh ein Problem": Nein — mit EU-Hosting und Standardvertragsklauseln plus Risikobewertung geht das. Aber: deutsche Anbieter sparen dir die Diskussion.
  • „Wir haben einen AVV unterschrieben, das reicht": Nein. AVV ist eine von acht Bausteinen, nicht der einzige.

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