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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Cortexion GmbH · Fassung August 2026

Präambel

Die Cortexion GmbH betreibt eine in Deutschland gehostete KI-Plattform für Unternehmen. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis über die Bereitstellung und Nutzung dieses Dienstes sowie ergänzende Leistungen. Sie gelten zusammen mit der jeweiligen Bestellung bzw. dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet:

  • „Anbieter" die Cortexion GmbH, Vitalisstraße 67, 50827 Köln-Ehrenfeld;
  • „Vertragspartner" das Unternehmen, das den Dienst bezieht;
  • „Dienst" die KI-Plattform „Cortexion" einschließlich aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionen;
  • „Anwender" die vom Vertragspartner für die Nutzung berechtigten Personen;
  • „Sprachmodell" ein über den Dienst zugängliches KI-Modell;
  • „Eingaben" und „Ergebnisse" die an ein Sprachmodell übergebenen Inhalte bzw. die daraufhin erzeugten Ausgaben;
  • „Vertragsdaten" sämtliche von Anwendern eingegebenen, hochgeladenen oder über den Dienst verarbeiteten Inhalte;
  • „Drittdienste" vom Vertragspartner angebundene Systeme Dritter;
  • „Beratungsleistungen" projektbezogene Dienstleistungen des Anbieters im Zusammenhang mit dem Dienst (u. a. Workshops, Schulungen, Onboarding, Konfiguration, Integrationen, Beratung).

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Diese Bedingungen liegen jedem Vertrag über die Nutzung des Dienstes zugrunde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters.

(2) Der Dienst wird ausschließlich Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten.

(3) Bei Widersprüchen gilt: Bestellung bzw. Angebot vor Auftragsverarbeitungsvertrag, dieser vor produktspezifischen Sonderbedingungen, diese vor der Leistungsbeschreibung, diese vor diesen Bedingungen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter nach einer Bestellung den Arbeitsbereich bereitstellt oder der Vertragspartner ein Angebot des Anbieters annimmt.

§ 4 Test- und Pilotnutzung, unentgeltliche Ersterstellung

(1) Der Anbieter kann den Dienst unentgeltlich zur Erprobung überlassen (Testnutzung); sie endet automatisch nach 30 Tagen, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Testnutzung setzt die weitere Nutzung den Erwerb mindestens einer Lizenz für das jeweils gewünschte Produkt voraus.

(2) Beim Websitebuilder erstellt der Anbieter dem Vertragspartner einmalig eine erste Website unentgeltlich; dies gilt unabhängig davon, ob eine bestehende Website übernommen (Relaunch) oder eine neue Website erstellt wird. Die unentgeltliche Leistung umfasst ausschließlich die Ersterstellung und deren Ansicht. Die weitere Bearbeitung der Website sowie deren Veröffentlichung im Internet setzen ein Nutzerkonto und ein entgeltlich gebuchtes Paket mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat voraus.

(3) Eine kostenpflichtige Pilotnutzung gilt für den vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die ordentliche Kündigung ist während der Pilotnutzung ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Wird kein entgeltlicher Vertrag geschlossen, endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch.

§ 5 Leistungsumfang und Bereitstellung

(1) Der Anbieter stellt den Dienst als webbasierte Software (SaaS) bereit. Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und der Bestellung bzw. dem Angebot. Übergabepunkt ist der Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums; für die kundenseitigen technischen Voraussetzungen sorgt der Vertragspartner.

(2) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen, Integrationen, Schnittstellen oder Sprachmodelle anpassen, ergänzen oder einstellen, solange der vereinbarte Leistungsumfang in der Gesamtbetrachtung nicht unzumutbar verschlechtert wird. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates und Sicherheitsaktualisierungen sind Teil der Leistung.

§ 6 Datenstandort und Auswahl der Sprachmodelle

(1) Vertragsdaten werden grundsätzlich in Rechenzentren in Deutschland gehostet; die angebundenen Sprachmodelle verarbeiten Vertragsdaten grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR.

(2) Einzelne Sprachmodelle werden ausschließlich global betrieben. Solche Modelle stehen nur zur Verfügung, wenn der Vertragspartner sie eigenständig auswählt und aktiviert; die Verarbeitung kann dann weltweit erfolgen. Auswahl, Aktivierung und Nutzung global betriebener Sprachmodelle erfolgen ausschließlich auf Entscheidung und Verantwortung des Vertragspartners. Er ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, sämtliche für sein Geschäft geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten – einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung und sonstiger deutscher und europäischer Vorschriften – und die Zulässigkeit etwaiger Drittlandübermittlungen sowie die hierfür erforderlichen Garantien (z. B. nach Art. 44 ff. DSGVO) eigenverantwortlich sicherzustellen. Eine Verantwortung oder Haftung des Anbieters hierfür ist ausgeschlossen. Ohne aktive Auswahl unterbleibt eine solche Übermittlung; ruhende Daten verbleiben in den ausgewählten Rechenzentren in der EU bzw. Deutschland.

(3) Der Vertragspartner bestimmt die für seine Anwender freigeschalteten Sprachmodelle. Innerhalb dieser Freigabe kann der Dienst automatisiert ein nach Qualität, Kosten und Datenschutz geeignetes Modell auswählen (Auto-Routing). Bei aktivierter Websuche können Ergebnisse auf Grundlage von Websuch-Treffern erzeugt werden.

§ 6a Beratungsleistungen

(1) Auf gesonderte Vereinbarung erbringt der Anbieter Beratungsleistungen. Inhalt, Umfang, Zeitraum und Vergütung ergeben sich aus der Bestellung bzw. dem Angebot.

(2) Beratungsleistungen sind Dienstleistungen; geschuldet ist die ordnungsgemäße und sorgfältige Durchführung, nicht ein bestimmter Erfolg. Eine Abnahme findet nur statt, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(3) Mitgeteilte Termine und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat (insbesondere unzureichende Mitwirkung), verschieben Termine entsprechend und befreien den Anbieter insoweit von seiner Leistungspflicht.

(4) Der Anbieter wählt das eingesetzte Personal nach eigenem Ermessen aus. Beratungsleistungen werden grundsätzlich remote erbracht; Vor-Ort-Einsätze nur auf gesonderte Vereinbarung. Eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht des Anbieters.

(5) Der Vertragspartner stellt rechtzeitig und kostenfrei alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Hauptansprechpartner. Verletzt er seine Mitwirkungspflichten, wird der entstandene Aufwand zu den vereinbarten Sätzen berechnet.

(6) Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Sätze und Abrechnungseinheiten, monatlich nachträglich. Die Vergütung von Reisezeiten und Reisekosten richtet sich nach der Bestellung bzw. dem Angebot.

(7) An aktiv übergebenen Arbeitsergebnissen räumt der Anbieter dem Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke ein. Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und Werkzeuge des Anbieters verbleiben bei ihm.

(8) Vereinbarte Beratungsleistungen können vom Vertragspartner nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine Kündigung des Hauptvertrags lässt die Vergütung für erbrachte und bis zum Wirksamwerden zu erbringende Beratungsleistungen unberührt.

(9) Für Mängel der Beratungsleistungen gilt § 17, für die Haftung § 18. Der Anbieter haftet nicht für Folgen aus Entscheidungen des Vertragspartners auf Basis der Beratung, soweit die Entscheidung in dessen Verantwortungsbereich liegt.

§ 7 Eigene Modellzugänge (BYOK)

Der Vertragspartner kann eigene Zugangsschlüssel (API-Keys) für Sprachmodelle hinterlegen. Nutzung und Abrechnung richten sich in diesem Fall unmittelbar nach dem Vertragsverhältnis zwischen Vertragspartner und Modellanbieter; der Anbieter schuldet allein die technische Anbindung. § 11 Abs. 3 (Fair Use) gilt insoweit nicht.

§ 8 Verfügbarkeit, Service Level und Wartung

(1) Der Anbieter stellt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Mittel eines Kalendermonats bereit. Als nicht verfügbar gilt der Dienst nur, wenn er insgesamt nicht erreichbar ist oder seine Kernfunktionen vollständig unbenutzbar sind; unerhebliche Beeinträchtigungen einzelner Funktionen bleiben außer Betracht.

(2) Außer Betracht bleiben ferner Zeiten, in denen die Beeinträchtigung beruht auf höherer Gewalt, fehlerhafter oder vertragswidriger Bedienung durch den Vertragspartner, Störungen außerhalb des Übergabepunkts oder geplanter Wartung. Geplante Wartung kündigt der Anbieter rechtzeitig im Voraus an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.

(3) Der Anbieter betreibt ein geordnetes Störungs- und Notfallmanagement einschließlich regelmäßiger Datensicherungen und behebt Störungen so zügig, wie es die Umstände zulassen. Über Sicherheitsvorfälle, die den Vertragspartner betreffen, unterrichtet er ihn ohne unangemessene Verzögerung.

(4) Bei Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit erhält der Vertragspartner auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift von 10 % der auf den betroffenen Monat entfallenden Grundvergütung; bei nicht monatlicher Zahlweise gilt ein Zwölftel der Jahres-Grundvergütung als monatliche Grundvergütung. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Ende des betroffenen Kalendermonats zu stellen; maßgeblich für den Fristbeginn ist das Monatsende, einer gesonderten Verfügbarkeitsmeldung des Anbieters bedarf es nicht. Gutschriften werden nur mit künftigen Vergütungen verrechnet, nicht ausgezahlt, und sind der abschließende Rechtsbehelf für die bloße Unterschreitung der Verfügbarkeit; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 18 und werden angerechnet.

(5) Für die Verfügbarkeit der Sprachmodelle und Drittdienste gilt diese Vorschrift nicht.

§ 9 Drittdienste und Sprachmodelle Dritter

Sprachmodelle und Drittdienste werden vom jeweiligen Drittanbieter eigenverantwortlich und zu dessen Bedingungen betrieben. Auf deren Gestaltung, Verfügbarkeit, Funktion und Sicherheit hat der Anbieter keinen Einfluss; eine Gewähr übernimmt er nicht. Drittanbieter können ihre Dienste jederzeit ändern oder einstellen. Für die Einhaltung etwaiger Zusatzbedingungen der Modellanbieter ist der Vertragspartner verantwortlich.

§ 10 Konten, Anwender und Freigaben

(1) Die Nutzung setzt einen Arbeitsbereich und registrierte Anwender voraus. Der Vertragspartner hält seine Konto- und Abrechnungsangaben richtig und aktuell.

(2) Zugang erhalten nur berechtigte Anwender. Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht zu teilen. Für das Verhalten seiner Anwender steht der Vertragspartner wie für eigenes Handeln ein.

(3) Der Dienst erlaubt abgestufte Freigaben (Lesen, Bearbeiten, Vollzugriff) an Personen, Gruppen oder den gesamten Mandanten. Die Vergabe liegt in der Verantwortung des Vertragspartners; berechtigte Anwender gelten innerhalb ihrer Rechte nicht als Dritte.

§ 11 Zulässige Nutzung, Fair Use und KI-Verordnung

(1) Der Vertragspartner darf den Dienst nur im vereinbarten Umfang und für eigene geschäftliche Zwecke einsetzen. Untersagt sind insbesondere: Weitergabe oder Überlassung des Zugangs an Dritte; Nutzung zur Entwicklung im Wesentlichen funktionsgleicher Konkurrenzangebote; Aktivierung nicht lizenzierter Funktionen; Reverse Engineering oder Dekompilieren (außer gesetzlich zwingend erlaubt); Umgehen von Schutzmechanismen; nicht abgestimmte Sicherheits- oder Belastungstests; Entfernen von Schutzrechtshinweisen; rechtswidrige Datenverarbeitung; missbräuchliche Nutzung (insb. Störung von Integrität oder Verfügbarkeit, automatisierte Skripte); Einschleusen von Schadsoftware.

(2) Eine Nutzung für Zwecke, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten oder als Hochrisiko-Anwendung eingestuft sind, die sicherheitsrelevante Bestandteile kritischer Infrastruktur betreffen oder bei Fehlfunktion zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können, ist ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter kann die Inanspruchnahme einzelner Funktionen, Sprachmodelle oder Eingaben angemessen begrenzen (Fair Use); Näheres regelt die jeweils geltende Fair-Use-Richtlinie.

(4) Der Vertragspartner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einer Verletzung dieses Paragrafen beruhen, soweit der Anbieter dies nicht selbst zu vertreten hat.

§ 12 Nutzungsrechte am Dienst

(1) Der Anbieter räumt dem Vertragspartner für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im vereinbarten Umfang zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt dieses Recht.

(2) Bearbeitung, Vervielfältigung über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus, Dekompilierung oder sonstige Umgestaltung sind unzulässig; §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

§ 13 Vertragsdaten und Trainingsverbot

(1) Der Vertragspartner räumt dem Anbieter das auf die Bereitstellungsdauer befristete, nur an Auftragsverarbeiter übertragbare Recht ein, Vertragsdaten im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu nutzen – insbesondere zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an die vom Anwender ausgewählten Sprachmodelle bzw. Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln. Weitergehende Rechte erwirbt der Anbieter nicht.

(2) Der Anbieter verwendet Vertragsdaten nicht zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung von Sprachmodellen. Modellanbieter setzt der Anbieter nur auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen ein, die auch diesen eine solche Verwendung untersagen.

(3) Der Vertragspartner darf nur Vertragsdaten verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die weder Recht noch Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte enthalten. Für eigene Sicherungskopien ist er selbst verantwortlich. Verstoßen Vertragsdaten gegen Satz 1 und löscht der Vertragspartner sie trotz Aufforderung nicht binnen angemessener Frist, darf der Anbieter sie entfernen. Der Vertragspartner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einer Verletzung dieses Absatzes beruhen, soweit der Anbieter dies nicht selbst zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter darf anonymisierte Telemetrie- und aggregierte Nutzungsdaten zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs erheben und auswerten, sofern diese Daten keine Vertragsdaten oder personenbezogenen Daten enthalten.

(5) Anregungen oder Rückmeldungen des Vertragspartners oder seiner Anwender zum Dienst darf der Anbieter unentgeltlich, unwiderruflich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung.

§ 14 Hinweis zu Ergebnissen der Sprachmodelle

Von Sprachmodellen erzeugte Ergebnisse können unvollständig, unrichtig oder irreführend sein. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung übernimmt der Anbieter nicht. Der Vertragspartner prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich. Dies gilt auch für Ergebnisse unter Einsatz der Websuche sowie für mit dem Dienst erstellte Office-Dokumente, Visualisierungen, Automatisierungen und Websites.

§ 14a Menschliche Kontrolle und Letztentscheidung

(1) Der Dienst und die Sprachmodelle dienen ausschließlich der Unterstützung und treffen keine verbindlichen Entscheidungen. Der Vertragspartner stellt sicher, dass Prozesse, Arbeitsergebnisse und Entscheidungen, die auf der Nutzung des Dienstes oder auf Ergebnissen beruhen, stets von einer natürlichen Person geprüft, freigegeben und verantwortet werden – insbesondere bei automatisierten Abläufen, Workflows, Batch-Verarbeitungen und Integrationen, bevor Ergebnisse weiterverwendet, veröffentlicht oder an Dritte übermittelt werden.

(2) Für Folgen, die daraus entstehen, dass der Vertragspartner auf eine menschliche Prüfung, Freigabe oder Entscheidung verzichtet, übernimmt der Anbieter keine Haftung. § 18 bleibt im Übrigen unberührt.

§ 15 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung umfasst eine von Anwenderzahl, Laufzeit und Produkt abhängige Grundvergütung und gegebenenfalls eine nutzungsabhängige Komponente (etwa für Token- oder API-Verbrauch). Für Beratungsleistungen gilt § 6a Abs. 6. Kostengrenzen und Berichte richten sich nach der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Grundvergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

(2a) Vorausbezahltes Guthaben für nutzungsabhängige Vergütung. Die nutzungsabhängige Vergütung wird ausschließlich über ein vorausbezahltes Guthabenkonto abgerechnet. Sinkt das Guthaben auf den vereinbarten Schwellenwert oder darunter, wird das Konto automatisch um den vereinbarten Aufladebetrag erhöht und über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen; Schwellenwert und Aufladebetrag ergeben sich aus der Bestellung bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Vertragspartner sorgt für gültige und gedeckte Zahlungsmethoden. Verbrauchtes Guthaben wird nicht zurückerstattet. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht, ist jedoch nicht auszahlbar; es kann ausschließlich mit künftigen Vergütungen verrechnet werden. Bei Vertragsende verfällt nicht verbrauchtes Guthaben, soweit es nicht bis dahin verbraucht oder verrechnet wurde, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Kann die Aufladung nicht durchgeführt werden, darf der Anbieter die nutzungsabhängigen Funktionen bis zum Ausgleich aussetzen.

(3) Übersteigt die tatsächliche Anwenderzahl die vereinbarte, wird die Mehrvergütung unter Berücksichtigung geltender Staffelpreise und Rabatte zeitanteilig berechnet; Entsprechendes gilt für hinzugebuchte Produkte oder Funktionen.

(4) Alle Beträge verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fremdwährungskosten werden zum Tageskurs umgerechnet.

(5) Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind binnen 14 Tagen zahlbar. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(6) Bei Zahlungsverzug von 15 Tagen oder mehr darf der Anbieter den Zugang aussetzen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 16 Preisanpassung bei Verlängerung

Der Anbieter kann die Vergütung mit Wirkung zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen. Anpassungen kündigt er mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist per E-Mail an; dem Vertragspartner bleibt die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende unbenommen. Vereinbarte Rabatte bleiben erhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten – insbesondere der Vergütung – während laufender Laufzeit bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.

§ 17 Mängelrechte

(1) Für die Nutzung des Dienstes gelten §§ 535 ff. BGB mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ausgeschlossen ist. Für Beratungsleistungen gelten §§ 611 ff. BGB; eine Abnahme findet nur statt, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn der Dienst bei vertragsgemäßer Nutzung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und die Ursache im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Der Vertragspartner zeigt Mängel unverzüglich über die Support-Kanäle an und liefert die erforderlichen Angaben.

(3) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl. Die Priorisierung erfolgt nach Schwere und Auswirkung; etwaige Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(4) Schlägt die Beseitigung fehl, kann der Vertragspartner die Vergütung angemessen mindern; eine eigenmächtige Verrechnung ist ausgeschlossen. Eine Kündigung ist erst zulässig, nachdem eine angemessene Frist erfolglos verstrichen ist und die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt bleibt.

§ 18 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Vergütung und in jedem Fall höchstens auf 100.000 EUR. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.

(5) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr; dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für die abweichende Verjährung bei Sach- und Rechtsmängeln.

(6) Für Ergebnisse von Sprachmodellen Dritter haftet der Anbieter nicht. Ansprüche gegen den jeweiligen Modellanbieter tritt er auf Verlangen ab, soweit die Bedingungen des Modellanbieters dies zulassen.

§ 19 Aussetzung des Zugangs

Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Vertrag oder geltendes Recht oder liegt ein sonstiges berechtigtes Interesse vor (z. B. Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnung), darf der Anbieter den Zugang vorübergehend oder dauerhaft aussetzen. Der Vertragspartner wird unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die Aussetzung endet, sobald ihr Grund entfällt.

§ 20 Laufzeit, Kündigung und Datenexport

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus der Bestellung bzw. dem Angebot. Der Vertrag verlängert sich automatisch – bei Monatsverträgen um jeweils einen Monat (Kündigungsfrist sieben Tage), bei Verträgen ab einem Jahr um jeweils zwölf Monate (Kündigungsfrist 30 Tage), jeweils zum Laufzeitende.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz 30-tägiger Mahnfrist, wiederholter oder fortgesetzter wesentlicher Pflichtverletzung, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sowie Insolvenzantrag oder dessen Abweisung mangels Masse.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion im Dienst.

(4) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sowie während der Exportphase nach § 8 des AVV kann der Vertragspartner seine Vertragsdaten exportieren. Anschließend richten sich Sperrung und Löschung nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 21 Datenschutz und Berufsgeheimnisträger

Soweit der Anbieter für den Vertragspartner personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Mit Vertragsschluss wird der vom Anbieter bereitgestellte Auftragsverarbeitungsvertrag Bestandteil des Vertrags. Für Daten, die einem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegen, ist eine Verarbeitung nur auf Grundlage der gesondert zu vereinbarenden Sonderbedingungen für Berufsgeheimnisträger zulässig.

§ 22 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Vertragsdaten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und Quellcode – streng vertraulich, schützen sie durch angemessene Maßnahmen, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder gesetzlich oder gerichtlich offenzulegen sind (unter Beschränkung auf das Erforderliche und, soweit zulässig, mit Vorabinformation).

(3) Die Pflichten gelten nach Vertragsende fünf Jahre fort.

§ 23 Referenznennung

Der Anbieter darf Namen, Logo und Kurzbeschreibung des Vertragspartners zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden. Der Vertragspartner kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 24 Änderung dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, um sie an veränderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die berechtigten Interessen des Vertragspartners werden berücksichtigt.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten sie als angenommen; auf Schweigewirkung und Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann der Anbieter mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere der Vergütung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. Der Anbieter darf den Vertragspartner zusätzlich an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die betreffende Regelung wird durch eine zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Cortexion GmbH · Vitalisstraße 67 · 50827 Köln · Fassung August 2026